Rechtsschutzvers. Frage zu § 3 IV d ARB
vom 22.8.2011
25 €
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Jetzt sagt meine Rechtsschutz: bei den Kosten für den Hund meiner Mutter handelt es sich um die "Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus vom Versicherungsnehmer in eigenem Namen geltend gemachten Ansprüchen anderer Personen" Recherchiert habe ich selbst aber, dass es sich doch eigentlich um MEINEN Schaden handelt, da ich meiner Mutter ja selbst Schadensersatz schulde. Und diesen Schaden kann ich doch wohl als eigenes Recht geltend machen?? Oder zumindest eine "Freistellung" davon als eigenes Recht?