Einbürgerung nach 6 Jahren, ist das möglich?
vom 2.5.2021
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Bergmann / Berlin
-Die Einbürgerungsbehörde vor Ort hat mir mitgeteilt, dass die Asylverfahrenszeit nicht berücksichtigt wird , weil ich subsidär Schutz habe (Die Zeit wird ab der ersten Aufenthaltserlaubnis gezählt) , steht aber was anderes auf BAMF Website (wird mitgezählt) und ich 60 Monate Renteversicherungbeitrage bezahlen soll (steht auch was anderes auf BAMF Website), bisher habe ich 45 bezahlt, wer lag hier falsch?