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Parkettschaden Vermieter will mehr Geld

| 14. August 2014 17:24 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo, der Vermieter will mich für einen Tiefen Kratzer belangen.

Heute war ein Gutachter da, der sich den Kratzer angeschaut hat.
Der Gutachter meint, das eine komplette neuverlegung des Parketts unumgänglich ist.

Eine Firma hat mir ein Kostenvoranschlag von 1500 euro für das Neuverlegen des Parketts gestellt.

Die Haftpflichtversicherung wird ja sicherlich nur den Zeitwert bezahlen. Laut Vermieterin ist der Parkettboden 3 Jahre alt. Der Gutachter hat da seine bedenken.

Gutachter stellte fest das dass Parkett billiger Baumarktparkett ist.

Ich gehe davon aus das die haftpflichtversicherung weit weniger als die Summe aus dem Kostenvoranschlag bezahlt.
Die Vermieterin möchte aber nicht auf Kosten sitzen bleiben und möchte die Differenz von mir ausgezahlt bekommen.

Meine Frage:

Hast Sie das Recht dazu oder zählt nur der Zeitwert vom Gutachter beschlossenen Zahlung?
Kann Sie dafür das Geld von der Kaution beibehalten bzw weiter Mahnkosten an mich stellen?

Welche Rechte habe ich?


mfg

14. August 2014 | 17:40

Antwort

von


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Guten Tag,

die Vermieterin kann von Ihnen den Zeitwert des Parkettes verlangen. Diesen wird Ihre Versicherung übernehmen.

Den darüber hinausgehenden Betrag muss die Vermieterin selber tragen unter dem Gesichtspunkt Neu für Alt.

Sie kann das Geld zwar von der Kaution einbehalten (Macht des Faktum), darf es aber nicht. Sie müssen es sich dann vor Gericht einklagen.

Weitere Mahnkosten kann ich nicht erkennen.

Ihre Rechte sind dargestellt, Rückzahlung der Kaution abzgl. Zeitwert des Parketts.


Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 14. August 2014 | 21:19

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