Guten Tag,
die Vermieterin kann von Ihnen den Zeitwert des Parkettes verlangen. Diesen wird Ihre Versicherung übernehmen.
Den darüber hinausgehenden Betrag muss die Vermieterin selber tragen unter dem Gesichtspunkt Neu für Alt.
Sie kann das Geld zwar von der Kaution einbehalten (Macht des Faktum), darf es aber nicht. Sie müssen es sich dann vor Gericht einklagen.
Weitere Mahnkosten kann ich nicht erkennen.
Ihre Rechte sind dargestellt, Rückzahlung der Kaution abzgl. Zeitwert des Parketts.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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