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1.043 Ergebnisse für kündigung mietwohnung

Umwandlung Eigentumswohnung -> Kündigungsschutz für Mieter
vom 29.7.2011 100 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, wie lange beträgt der Kündigungsschutz (in Bayern) für Mieter in hohem Alter (70 Jahre), wenn eine Wohnung zur Eigentumswohnung umgewandelt wird. Folgender Sachverhalt: Meine Mutter, 70 Jahre alt, ist 1999 in ein sechsfamilienhaus als Mieterin eingezogen. Das gesamte Haus gehört einem einzigen Eigentümer.
Mietvertrag zustandegekommen?
vom 7.5.2012 55 € Historischer Preis
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Ich habe eine Mietwohnung zusammen mit dem Verwalter des Wohnhauses, der sich auch um die Vermittlung von Mietverträgen kümmert, am 02.04.2012 besichtigt.
Bedürftigkeit im Sinne SGB / ALG II
vom 25.3.2005 15 € Historischer Preis
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Um die Frage sowohl allgemeingültig als auch ausreichend konkret darstellen zu können, habe ich folgenden Beispielfall konstruiert, für den ich um eine Klärung bitte: Frau Beispiel ist 45 Jahre alt, unverheiratet und lebt allein in einer Mietwohnung mit Hausrat auf Ikea-Niveau.
Mietminderung und Heizungsausfall in der Wohnung
vom 2.10.2024 für 65 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Sehr geehrte Damen und Herren wir sind die Mieter der Wohnung in der x, und möchten Ihnen den Sachverhalt schildern, der uns zu unserer Kündigung und Forderung einer Mietminderung geführt hat. ... Nun haben wir im Zuge unserer Kündigung zum 31.12.2024 eine Mietminderung von 40% seit November 2023 gefordert, da dies der letzte Punkt war an dem der Vermieter hätte agieren sollen nachdem er über die Mängel informiert wurde.
Mieterhöhung in Einliegerwohnung vornehmen
vom 8.12.2022 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren Ich bin dabei, ein Einfamilienhaus im Landkreis Lörrach mit Einliegerwohnung (55m2) zu erwerben. Der Mietspiegel in unserem Landkreis beträgt zum heutigen Stand kalt ca. 13.-€. Der zu übernehmende Mieter, bewohnt die oben genannte Einliegerwohnung seit 10 Jahren, und bezahlt Monatlich, die von vor 10 Jahren vereinbarte Miete von 380.-€ kalt und erhielt noch nie eine Mieterhöhung.
Kündigungsfrist bei Auszug aus berufl. Gründen; Schönheitsreparatur nach 10 Monaten
vom 14.3.2007 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, aus beruflichen Gründen (ich muss kurzfristig in eine andere Stadt ziehen) musste ich meine Mietwohnung nach nur 9 Monaten Mietdauer kündigen.Da der berufliche Wechsel sehr spontan und schnell erfolgt kann ich die Kündigungsfrist von 3 Monaten jedoch nicht einhalten und hätte somit 2 Monate doppelten Mietzins zu zahlen wenn mein Vermieter keinen Nachmieter akzeptieren würde. Meine Hausverwaltung, dass sich der Eigentümer meiner Wohnung selbst um einen neuen Mieter kümmern möchte.Die Ankündigung meiner Wohnungskündigung ist nun schon fast vier Wochen und die Kündigung (zum Monatsanfang März) bald drei Wochen bei der Hausverwaltung eingegangen.Bis heute hat sich bezüglich eines Nachmieters weder der Eigentümer noch die Hausverwaltung mit mir in Verbindung gesetzt.Mein mehrmaliges mündliches und schriftliches Angebot, bei der Suche eines geeigneten Nachmieters behilflich zu sein (Annoncen aufzugeben, Besichtigugen durchzuführen und dem Eigentümer Kontaktadressen/Daten der Interessenten mitzuteilen) wurde mehrfach abgelehnt.Ich habe somit das Gefühl, dass kein Nachmieter gesucht werden soll, zumal mir die Hausverwaltung telefonisch verbat, direkt mit dem Eigentümer meiner Wohnung Kontakt aufzunehmen und ankündigte, dass eventuell ein Makler zur Wohnungsvermittlung nach Ablauf meiner Kündigungsfrist eingesetzt werden soll.In meinem Metvertrag existiert keine Nachmieterregelung.Kann mein Vermieter/Hausverwaltung auch in diesem "Härtefall" (ich würde auch lieber in dieser Wohnung wohnen bleiben-aber aus berufl.
Schönheitsreparaturen/Abgenutzter Teppich/Bar-Kaution/Rücktritt
vom 4.11.2007 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, vor 2 Tagen habe ich eine Wohnung gemietet, die ich 6 Tage zuvor besichtigt hatte. Nach einer zweiten genaueren Besichtigung 1 Tag nach Vertrag, erkannte ich, dass die Wohnung komplett verwohnt ist. Hier meine Fragen: 1) Im Mietvertrag (Herausgegeben von Haus & Grund Hessen) ist unter § 15 Zustand der Mieträume festgehalten, dass weder der Mieter noch der Vermieter vor Einzug Arbeiten durchzuführen hat.