Kündigung Befristeter Arbeitsvertrag
vom 11.6.2015
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian D. Franz / Frankfurt
Danach ist das Arbeitsverhältnis zunächst für das erste Jahr befristet. Das Recht der fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.