Wohnvorteil und Immobilienfinanzierung
vom 11.1.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Klein / Jülich
Sehr geehrte Anwälte, meine noch-Ehefrau und ich sind seit 30 Monaten getrennt, zwei minderjährige Kinder, eine gemeinsame Immobilie, in der sie mit den Kindern wohnt. Kindesunterhalt ist geregelt, Trennungsunterhalt ist geregelt und Scheidungsantrag wurde vor 10 Monaten bei Gericht eingereicht. Mir ist der Unterschied zwischen objektivem und angemessenem Wohnvorteil bekannt und der Wohnvorteil meiner noch-Ehefrau wurde bei der Errechnung des Trennungsunterhaltes berücksichtigt.