X weigert sich, darauf hinzuwirken, daß das Gerüst erst einmal noch nicht abmontiert wird (ein Vorschlag unsererseits, um die Kosten für einen Rückbau der häßlichen Verkleidung zu begrenzen). Wie können wir möglichst einfach erreichen, daß wieder ein das Gesamtbild des Hauses nicht derartig beeinträchtigender Zustand hergestellt wird, und zwar möglichst auf Kosten des X (nach seinen Worten auf der Hauseigentümerversammlung sollte die Terrasse ja nach Abschluß der Arbeiten der Nebenterrasse gleichen, dafür müßte er doch geradestehen), der Baufirma (hat ein Stuck-und-Schnörkel-Gründerzeithaus einfach mit einer von überall sichtbaren plattenbaumäßigen Resopalblende verkleidet, womit doch niemand hat rechnen können) oder eines anderen? Wir möchten mithilfe der Antwort auch beurteilen können, ob es sich lohnt, einen Anwalt mit dieser Sache zu beauftragen.