Hallo liebe Anwälte, in meinem Mietvertrag von 1998 ist für die Kündigung des unbefristeten Mietverhältnisses folgende Formulierung enthalten: "Das Mietverhältnis ist unbefristet und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen(1) gekündigt werden." ... Meiner Auffassung nach ist dies hier aber ein anderer Fall, da mit der Formulierung "z.Z." die Klausel auch gelesen werden kann, dass die Fristen zum Zeitpunkt zwar wie angegeben sind, für eine Kündigung aber die jeweils aktuelle gesetzliche Kündigungsfrist gilt. Hinzu kommt noch, dass ein anderes Mieterpaar ebenfalls vor kurzem gekündigt hat, und bei diesem Paar vom Vermieter eine Frist von 3 Monaten akzeptiert wurde, bei gleicher Mietdauer und bei gleichem Vertrag.