Sperrfrist ALG 1 bei Eigenkündigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
In verschiedenen Publikationen wird erläutert, dass ein Arbeitnehmer, der seine Arbeitsstelle kündigt, um mit seinem Ehepartner umzuziehen, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit hat, da der Umzug zum bzw. mit dem Ehepartner zwecks Fortsetzung der Ehe einen wichtigen Grund gemäß § 119 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) darstellt.