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Aussteuerung in der Übergangs Phase 66 lebensjahr

| 20. September 2024 15:32 |
Preis: 55,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


19:38


Am 19. 09.2024 bin ich um 08:00 hingegangen und habe mich im Empfang angemeldet. Als ich dann von der Sachbearbeiterin aufgerufen wurde und sie meine Daten zur Beantragung für ALG1 eingeben wollte sagte sie plötzlich das ich mein Anspruch verwirkt hätte da ich jetzt 66 Jahre alt bin. Ich verstand diese Aussage nicht und erklärte ihr den Sachverhalt unter ein Beziehung des Inhaltes des Gespräches mit ihrer Kollegin, und der Aussage ich hätte bis November Zeit dafür. Am 19. 09.2024 bin ich um 08:00 hingegangen und habe mich im Empfang angemeldet. Als ich dann von der Sachbearbeiterin aufgerufen wurde und sie meine Daten zur Beantragung für ALG1 eingeben wollte sagte sie plötzlich das ich mein Anspruch verwirkt hätte da ich jetzt 66 Jahre alt bin. Ich verstand diese Aussage nicht und erklärte ihr den Sachverhalt unter Einbeziehung des Inhaltes des mit ihrer Kollegin, und der Aussage ich hätte bis November Zeit dafür.
Ich bin am 16.09.2024 66 Jahre alt geworden bin seit 23.06.2023 krankgeschrieben (Krankheitsbild ungeklärt). Ich bekam am 24.07.2024 den Anhörungsbogen zur Aussteuerung, dagegen legte ich vorsorglich einen Wiederspruch ein den ich später begründen wollte.
Ging auch vorsorglich am 29.07.2024 zum Arbeitsamt und unterrichtete die Sachbearbeiterin über diesen Sachstand, nahm vorsorglich eine Zeugin mit zu diesem Gespräch.
Sie sagte ja ich hätte ja noch Zeit bis November und mein Anspruch sei ja 30 Monate ALG 1.
Ich fragte sie Explizit nach dem Umstand das ich 66 Jahre alt werde und dann den Stand des Regelrenten Alters erreicht habe, aber nicht Rente beantragen werde da es zu wenig Rente/ Geld ist was ich bekommen würde und dass ich mein ALG 1(30 Monate) in Anspruch nehmen werde und weiter nach einer Arbeit dann suchen werde, die mein Krankheitsbild entspricht und ohne noch mehr zu erkranken, dann ausüben kann.
Sie sagte das sei in Ordnung und ich sollte 6. Wochen vorher (Aussteuerung) kommen soll um alles Nötige zu beantragen, denn das Arbeitsamt bräuchte damit auch eine Weile dieses zu bearbeiten, Ärztliches Gutachten, die Befragung meiner behandelnden Ärzte zu meinem Krankheitsbild etc.
Ich sagte ihr das ich dann in der Woche nach meinen 66.Geburtstag dann vorbeikommen werde, und fragte noch nach einem Termin, sie sagte ich bräuchte keinen da ich ja zu diesen Tag ja nur den Antrag stellen werde.

20. September 2024 | 16:25

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gemäß § 137 SGB III haben Personen Anspruch auf Arbeitslosengeld, die arbeitslos sind, sich arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Allerdings endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze, die in Ihrem Fall bei 66 Jahren liegt, § 136 Abs. 2 SGB III.

Da Sie am 16.09.2024 66 Jahre alt geworden sind, haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht. Ab diesem Zeitpunkt besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I, da davon ausgegangen wird, dass Sie in den Ruhestand treten können. Die Aussage der Sachbearbeiterin, dass Sie bis November Zeit hätten, ist daher falsch und fahrlässig gewesen.

Es wäre ratsam, den Sachverhalt nochmals mit der Agentur für Arbeit zu klären, insbesondere im Hinblick auf die vorherige Auskunft der Sachbearbeiterin. Möglicherweise kann eine Klärung durch einen Vorgesetzten oder eine schriftliche Bestätigung der vorherigen Aussagen weiterhelfen. Es käme bei einer fehlerhaften Beratung auch ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch in Betracht.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Rückfrage vom Fragesteller 21. September 2024 | 19:04

Hallo Rechtsanwalt,
macht es dann überhaupt Sinn hier eine Klage vor dem Sozialgericht zu führen, oder hätte ich überhaupt Erfolg damit ??? Oder weil ich GENERELL MIT 66 Jahren kein Anspruch mehr auf ALG 1 habe und würde ich dann nach meiner Aussteuerung, sollte meine Krankenkasse darauf bestehen. Zum Bürgeramt müssen.
Denn meine lange Krankheitszeit beruht ja auch auf die Teilweise langen Wartezeiten für Termine manchmal bis zu drei Monate, bei den Fachärzten und deren Beurteilung und Heilbehandlungen (Ergo und Physiotherapien) ob diese Behandlungen dann den gewünschten Erfolg bringen., denn bis heute leide ich immer noch unter den Symptomen und die dadurch resultierenden Handicaps, würden sie mich auch in diesen Fall gegen die Krankenkassen beraten, über diese Webseite Frag ein Anwalt, da ich auch im Moment über keine Rechtschutz mehr verfüge, würde ich dann über hier bar bezahlen,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. September 2024 | 19:38

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Ein Klageverfahren dürfte eher weniger erfolgreich sein, da der Anspruch mit mir Vollendung des 66. Lebensjahres endet.

Sie können mir gerne für weitere Anfragen eine Direktanfrage stellen.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 21. September 2024 | 19:09

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Habe alles verstanden, bis auf die noch bestehende Nachfrage über den weiteren Anspruch oder nicht. deshalb Nachfrage gestellt.
Gerne wieder sehr kompetent.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 21. September 2024
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