Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gemäß § 137 SGB III haben Personen Anspruch auf Arbeitslosengeld, die arbeitslos sind, sich arbeitslos gemeldet haben und die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Allerdings endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld grundsätzlich mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze, die in Ihrem Fall bei 66 Jahren liegt, § 136 Abs. 2 SGB III.
Da Sie am 16.09.2024 66 Jahre alt geworden sind, haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht. Ab diesem Zeitpunkt besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld I, da davon ausgegangen wird, dass Sie in den Ruhestand treten können. Die Aussage der Sachbearbeiterin, dass Sie bis November Zeit hätten, ist daher falsch und fahrlässig gewesen.
Es wäre ratsam, den Sachverhalt nochmals mit der Agentur für Arbeit zu klären, insbesondere im Hinblick auf die vorherige Auskunft der Sachbearbeiterin. Möglicherweise kann eine Klärung durch einen Vorgesetzten oder eine schriftliche Bestätigung der vorherigen Aussagen weiterhelfen. Es käme bei einer fehlerhaften Beratung auch ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch in Betracht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
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Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Hallo Rechtsanwalt,
macht es dann überhaupt Sinn hier eine Klage vor dem Sozialgericht zu führen, oder hätte ich überhaupt Erfolg damit ??? Oder weil ich GENERELL MIT 66 Jahren kein Anspruch mehr auf ALG 1 habe und würde ich dann nach meiner Aussteuerung, sollte meine Krankenkasse darauf bestehen. Zum Bürgeramt müssen.
Denn meine lange Krankheitszeit beruht ja auch auf die Teilweise langen Wartezeiten für Termine manchmal bis zu drei Monate, bei den Fachärzten und deren Beurteilung und Heilbehandlungen (Ergo und Physiotherapien) ob diese Behandlungen dann den gewünschten Erfolg bringen., denn bis heute leide ich immer noch unter den Symptomen und die dadurch resultierenden Handicaps, würden sie mich auch in diesen Fall gegen die Krankenkassen beraten, über diese Webseite Frag ein Anwalt, da ich auch im Moment über keine Rechtschutz mehr verfüge, würde ich dann über hier bar bezahlen,
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Ein Klageverfahren dürfte eher weniger erfolgreich sein, da der Anspruch mit mir Vollendung des 66. Lebensjahres endet.
Sie können mir gerne für weitere Anfragen eine Direktanfrage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
El-Zaatari
Rechtsanwalt