Liebe Anwältin, lieber Anwalt, zu unserer Scheidung im Juni 2016 habe ich mich, gutmütig und gutgläubig, wie ich in dieser Sache war, mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung über den Tisch ziehen lassen. In dem Glauben, dass ich ein entsprechendes Einkommen bald erreichen werde, habe ich monatliche Unterhaltszahlungen in Höhe von zusammen xxxxx,-€ für meine 2 Kinder (7 und 10 Jahre) vereinbart (zuzüglich xxxx,-€ Aufschlag pro Kind ab 12 Jahren). Tatsächlich bin ich bisher weit unter den entsprechenden Einkommensgrenzen geblieben, die einen solchen Unterhalt rechtfertigen würden.