Eingeschränkter Pflichtteilsverzichtvertrag
vom 11.9.2010
40 €
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beantwortet von
A) der Pflichteilsberechtige B soll derart in seinem seinem Pflichtteil beschränkt werden, dass ihm das Recht, den Erbteil auszuschlagen und den Pflichtteil zu verlangen, falls der A in seinem Testament eine, mehrere oder alle der in § 2306 BGB genannten Beschränkungen anordnet, durch den Pflichteilsverzichtsvertrag entzogen wird. 3. ... Bemisst sich die Gebührenrechnung des Notariats An der Höhe des bezahlten Entgelts (also denjenigen Betrag den A zu Lebzeiten an B für den Pflichtteilsverzicht bezahlt).