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1.080 Ergebnisse für mangel küche

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vom 23.8.2015 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Als angemessene Zeitabstände für die Schönheitsreparaturen gelten: in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre in Wohn und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 3 Jahre in anderen Nebenräumen...............................
Wasserschaden durch Frost
vom 15.1.2010 25 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, an unserer Mietwohnung (Dachgeschoss) ist ein Frostschaden entstanden. In 3 Zimmern dringt zwischen Fensterrahmen und Wand vom Dach aus Wasser hindurch. Der Schaden wurde dem Vermieter umgehend gemeldet.
Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand
vom 25.5.2009 40 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, unser Vermieter hat uns die Whg fristlos gekündigt da wir 1. die Miete immer um den 15 eines Monats bezahlt hatten und nicht die volle hohe von 830€ Zu eins, es liegt daran, dass meine Auftraggeber im Zahlungsrückstand sind. ich baht den Vermieter via Email schon um verlegung des Zahlungs Ziels. Zu zwei, da bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, das wir eine Einbauküche bekommern, dies aber bis heute nicht geschehen ist. Hat der Vermieter mit meiner Frau mündlich Vereinbart das wir nur 700€ Zahlen müssen.
Auszug wegen Schimmel
vom 3.2.2009 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Vor allem in der Küche löste sich bereits 3 x die Tapete komplett von der Wand (ist diegleiche Außenwand). ... Jetzt tritt dies wieder in der Küche auf, jedoch diesmal auch im Schlafzimmer und im Badezimmer. ... Immerhin würde ich nicht ausziehen wollen, wenn nicht immer wieder Mängel in dieser Wohnung auftreten würden.
Renovierung & Schönheitsreparaturen bei Auszug
vom 3.11.2009 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mieter ist verpflichtet, die Naßräume (Küche, Bad, Dusche, WC) alle drei Jahre und die übrigen Räume alle fünf Jahre fachgerecht zu renovieren, es sei denn, er weist nach, daß Schönheitsreparaturen ausnahmsweise noch nicht erforderlich sind. ... Um den Frieden zu wahren, habe ich lediglich immer nur mündlich auf die Mängel hingewiesen und von weiteren Schritten abgesehen. ... Die Spüle in der Küche ist Bestandteil der Wohnung.
Wirksamkeit Schönheitsreparaturklauseln im MV
vom 21.7.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Schönheitsreparaturen sind im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen erforderlich: - in Küchen, Bädern, Duschen alle 3 Jahre - in Wohn-, Schlafräumen, Fluren, Dielen alle 5 Jahre - in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre [2. ... Wortlaut des Schreibens vom 24.06.2010 bezüglich „Erforderliche Renovierungsarbeiten" "Folgende Mängel wurden bei der Besichtigung festgestellt und sind wie aufgeführt zu beseitigen: Wohnzimmer: Tür: leicht verschmutzt Maßnahme:reinigen Schlafzimmer: Tür: leicht vergilbt Maßnahme:fachgerecht anschleifen und deckend weiß lackieren [(analog dazu die Forderungen für Türen Küche, Bad, Flur)] Heizkörper Bad leicht vergilbt Maßnahme: mit Heizkörperlack fachgerecht deckend weiß lackieren" ----------------------------------- Sachverhalt zu Türen und Heizkörper: Die Türen habe ich in einem gedeckt gelackten Zustand übernommen, sie waren lediglich sehr schmutzig.
Umgang mit Handwerkern
vom 7.4.2014 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Als wir am Freitagabend, dem zugesagten Termin für den Abschluss der Arbeiten, die Wohnung betraten, fanden wir jedoch zahlreiche gravierende Mängel vor: Die Verfugung im Bad wurde laienhaft in grau statt in weiß ausgebessert, in der Küche und im Flur wurden zur erfolgreichen Anbringung der LED-Spots Löcher in die Decke geschnitten, so dass eine bleibende Naht sichtbar ist. Die Tür zur Dachterrasse stand trotz strömenden Regens offen und das Ceranfeld in der Küche war durch eine tiefe Schramme beschädigt.
Mieterhöhung, nur bei mir?
vom 28.5.2016 36 € Historischer Preis
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Man antwortete mir mit fadenscheinigen Begründungen, dass die eine Wohnung ja 15 qm kleiner sei (was nicht stimmt, denn ich habe alle Wohnungen im Haus selbst vermessen) und die andere sei immer noch nicht grundrenoviert, denn die Toilette ist auf dem Flur und die Dusche in der Küche. ... Ich hatte ja die Mängel bereits im Schreiben von 2011 angegeben (Fenster zur Nordseite, laute Straße, keine Wärmedämmung usw. keine Parkplätze) und man schreib mir zurück, dass man ja UNTER dem Durchschnitt mit der Erhöhung läge.
Sachlage bei Schönheitsreparaturen
vom 16.10.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Weiterhin (abseits des Mietvertrages in einem gesondertem Dokument) wurde auch darauf hingewiesen das ggf. ein gleichwertiger Elektroherd einzubauen ist da die Vermieterin eine mögliche erfolgreiche Reinigung ohne bleibende Mängel an der Funktion des Gerätes für ausgeschlossen hält. ... Nach einer Reinigung und einem Anstrich würde die Wohnung keinen Mängel hinsichtlich Qualität und Funktionaltät aufweisen.
Schadenersatz im Gewerbemietrecht
vom 19.8.2014 98 € Historischer Preis
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Die Wassereinbrüche durch das defekte Dach, waren teilweise so massiv, das jeweils ca. 1/3 der Räumlichkeiten für einen Zeitraum von 4-6 Wochen nicht nutzbar waren, ein Teil des Inventar''''s wurde zerstört, Tische nicht nutzbar, der Fussboden in Mitleidenschaft gezogen, der Strom fiel aus (Weihnachtsfeiern 2012 ohne Strom in der Küche), Toiletten waren nicht nutzbar und und und.
Renovierung bei Auszug und Beseitigung von Schimmel?
vom 10.2.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Jeden im Mietraum entstehenden Mangel der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. ... Ich habe, weil ich gerne etwas Farben an der Wand hätte, selbst beim Einzug gestrichen, was mit dem Vermieter auch so vereinbart war: Bad ist weiß, Schlafzimmer sehr helles Hellblau, Wohnzimmer und Flur zartes gelb, Küche hellgrün. ... Mittlerweile habe ich den Teil mit der verschimmelte Tapete in der Küche entfernt aber nicht übertapeziert, weil das echt schlimm aussah und sicher auch gesundheitsgefährend ist.Vorher habe ich alles per Foto dokumentiert.
Welche Arbeiten (betreffend Dübel, Tapete, Anstrich der Wände) muss ich bei Auszug erledigen bzw. ko
vom 23.2.2007 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sachverhalt: Mietbeginn 1.8.1984 – 2 Zimmer, Küche, Bad, 47 qm Erstbezug nach Grundsanierung des Altbaus Die Wohnung wurde im wesentlichen unrenoviert übergeben Vorhanden war -Deckenanstrich -Fußbodenbelag -Anstrich Ölfarbe (soweit erforderlich) an Heizungsrohren Durch uns als Mieter wurde bei Einzug fachmännisch ausgeführt und bezahlt -Tapezieren mit Raufaser -Zuvor teilweises Spachteln der Wände (war als Mangel im Übergabeprotokoll festgehalten, Vermieter weigerte sich jedoch, die Arbeiten auszuführen) -Anstrich mit hellgelber Dispersionsfarbe in Wohn- und Schlafzimmer sowie Flur und Abstellraum bzw. mit weißer Latexfarbe in Küche Nach einer Mietdauer von knapp 21/2 Jahren erfolgt nun Ende März 2007 der Auszug. ... Heizrohre, der Innentüren, die Grundreinigung der Fenster und Außentüren, das Reinigen von Teppichböden (wenn vorhanden), die Beseitigung von Dübellöchern (nur Bohrung in das Fugenkreuz) bei gefliesten Flächen, Schraubenlöchern, die Beseitigung von ungewöhnlichen Anstrichen und Tapezierungen. 3.Von Beginn des Nutzungsverhältnisses an sind die Schönheitsinstandhaltungen in folgenden Zeitabständen vorzunehmen: > alle drei Jahre:Renovierung von Küchen, Bädern und Dusche > Alle fünf Jahre:Renovierung der Schlaf- und Wohnräume, Flur oder Diele und Toilette(n) >Alle sieben Jahre:Renovierung der übrigen Nebenräume (incl.
Ich habe u.a. gehört, dass wir nicht streichen müssen, weil die Wohnung verkauft wird und nicht wei
vom 9.10.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Wohnung wurde von uns bei Einzug mit Ausnahme der Küche und des Flurs in weiß gestrichen. ... Muss ich hierbei Flur und Küche mitstreichen? ... Tapezieren der Wände und Decken sowie der Türen, Türzargen etc. …. 3) Im Allgemeinen sind Schönheitsreperaturen auszuführen: In Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, In anderen Nebenräumen alle 7 Jahren 4) [...] § 13 Rückgabe der Mietsache 1) … 2) Die Mieträume sind zum Ablauf des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei regelmäßiger Vornahme von Schönheitsreperaturen befinden müssen, wobei aufgelaufene Renovierungsintervalle vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen sind (sogenannte Quotenabrechnungsklausel), und zwar nach Wahl des Mieters in Geld auf der Basis eines Kostenvoranschlages oder durch fachgerechte Ausführung der Schönheitsreparaturendurch den Mieter.