Rechtswirksamkeit Arbeitsvertrag/ Kündigung-Aufhebung
beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Sauer / Mannheim
"Vorraussetzung und Bedingung für den rechtswirksamen Abschluss des Arbeitsvertrages ist die Vorlage eines plizeilichen Führungszeugnisses......der Arbeitsvertrag kommt jedoch erst wirksam zustande, sobald das beantragte und einwandfrei polizeiliche Führungszeugnis nachgereicht wird...." ... Inwiefern ist dies relevant, für eine eigene Kündigung, bzw. muss diese überhaupt geschehen, da der Vertrag wie oben zitiert ja nie rechtswirksam zu stande kam.