Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Zu 1) Ist es zulässig, dass sich bei Tarifwechsel der Vertrag automatisch um 2 Jahre verlängert?
Grundsätzlich kann sich auch bei einem Tarifwechsel die Laufzeit entsprechend verlängern. Dies hängt davon ab, ob Sie lediglich einen einfachen Tarifwechsel vorgenommen haben oder aber einen komplett neuen Vertrag abgeschlossen haben. In dem von Ihnen geschilderten Fall scheint letzteres der Fall gewesen zu sein. Nach den zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Eplus wird jedenfalls dabei der Mobilfunklaufzeitvertrag für eine Mindestvertragslaufzeit von erneuten 24 Monaten geschlossen und verlängert sich immer jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Vor diesem Hintegrund ist davon auszugehen, dass Ihr nächstmöglicher Kündigungstermin nach dem damaligen Tarifwechsel der 12.09.2011 ist, zu diesem Sie nach den AGB fristgerecht spätestens bis zum 12.06.2011 kündigen können. Da Sie nach Ihrer Schilderung aber bereits vorher, also spätestens schon am 09.11.2010 wirksam gekündigt haben, endet Ihr Vertrag nun auch zum 12.09.2011. Eine weitere einjährige Verlängerung des Vertrages gemäß den AGB bis zum 15.08.2012 kann damit nicht mehr eingetreten sein.
Zu 2) Gilt eine Kündigung per E-Mail nicht?
Grudsätzlich ist nach der Rechtsprechung die Kündigung eines Vertrages auch per Email oder Telefon möglich. Es kommt dann im Grunde nur darauf an, dass man den Zugang derselbigen auch beweisen kann. Dies gilt aber natürlich nur dann, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Insoweit ist aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschiedener Mobilfunkanbieter, so auch denen von Eplus, allerdings bei einer Kündigung ausdrücklich die Schriftform vorgeschrieben. In diesen Fällen ist natürlich eine Kündigung per E-Mail oder Telefon nicht mehr möglich.
Zu 3) Gibt es eine Möglichkeit schon früher aus dem Vertag zu kommen? Wie?
Da Sie nach Ihrer Schilderung spätestens im November schriftlich und damit rechtzeitig und wirksam gekündigt haben, endet der Vertrag in jedem Fall spätestens schon zum 12.09.2011. Sie müssen also nicht erst bis zum Jahre 2012 warten. Angesichts der seinerzeit vereinbarten zweijährigen Laufzeit kann auch grundsätzlich eine ordentliche Kündigung nicht zu einem noch früheren Termin erfolgen. Dies wäre nur bei Vorliegen von Gründen möglich, welche zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigen könnten. Für derartige Gründe sind jedoch anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung keine Anhaltspunkte ersichtlich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Tag und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
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