Zwangsversteigerung: Kündigung Garage
Bei Erwerb einer Garage in einer Zwangsversteigerung, die vermietet ist an eine Person, die diese Garage zusammen mit einer Wohnung im selben Haus mit einem Mietvertrag angemietet hat, meine Frage: Wenn man nur die Garage (aber nicht die Wohnung) ersteigert hat, gelten dann für die Kündigung der Garage die selben Anforderungen zum Eigenbedarf wie für Wohnraum (oder ist es anders/einfacher)?