Sehr geehrte Damen und Herren, meine folgende Frage bezieht sich, soweit ich das beurteilen kann, im Wesentlichen auf das Steuerrecht und das Sozialversicherungsrecht. ... Zum Thema gemeinschaftlicher Vermögensgegenstand: "BGB §§ 741 ff Teilhabe eines Ehegatten an aus seinen Einkünften angespartem Guthaben auf Sparkonto des anderen Ehegatten BGH, Urt. v. 11. 9. 2002 – XII ZR 9/01 (OLG Hamm), ZIP 2002, 2165 = BKR 2002, 1014 = WM 2002, 2238 Leitsatz: Leisten beide Ehegatten Einzahlungen auf ein Sparkonto und besteht Einvernehmen, dass die Ersparnisse beiden zugute kommen sollen, so steht ihnen die Forderung gegen die Bank im Innenverhältnis im Zweifel zu gleichen Anteilen gemäß den §§ 741 ff BGB zu. ... Dieses ist eine Frage des Einzelfalles.