Dienstfahrrad nach Kündigung.
vom 27.1.2020
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, Im Juni 2019 erhielt ich über meine Firma (Mittelständler, 25 Mitarbeiter) das Angebot, ein Dienstrad zu bekommen, welches ich mir aussuchen und auch für den Privaten Gebrauch nutzen durfte. Dafür wurden mir 0,5 % des Kaufpreises vom Bruttolohn abgezogen (ca. 4€ mntl.). Einen schriftlichen Vertrag darüber gibt es nicht, weder einen Leasingvertrag noch sonst etwas.