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Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in o.g. Auktion einen Einbausatz von BMW für eine TV Funktion im Auto erworben. In der Auktion wird eine Teilenummer "65500397393" genannt, welche im BMW Katalog auf einen digitalen (DVB-T) Einbausatz verweist. Unter dieser Teilenummer wird ihnen jeder BMW Händler sagen, daß es sich um ein digitales Gerät handelt. Laut Auktion handelt es sich um einen "unbenützten Nachrüstkit".

Als ich den Einbausatz bekommen habe, stellte ich fest, daß er nicht funktionierte. Der TV Empfänger ist nicht wie versprochen "digital", sondern wurde durch eine alte, "analoge" Version ersetzt. Auch die mitgelieferten Kabel passen nicht zu der Teilenummer. Lediglich die gelieferte Pappschachtel mit der aufgedruckten Teilenummer gehört zu dem Nachrüstkit.

Der Inhalt war ein völlig anderer.

Da analog TV in Deutschland seit 2006 abgeschaltet ist, funktioniert er natürlich nicht und zeigt nur Rauschen. Das Gerät selbst ist OK, es ist nur völlig wertlos.

Der Verkäufer ist sich keiner Schuld bewusst und ist selber Anwalt. Er droht mir mit "entsprechenden Rekationen seinerseites", wenn ich rechtlich gegen Ihn vorgehe. Er beruft sich darauf, daß er in seiner Auktion den Text " baugleich mit dem VDO Dayton TV 5000" verwendet, bei welchem es sich um einen analogen Receiver handelt. Ausserdem hatte er die Geräte- und Softwareversion des Tuners angegeben: "Hardware 04, Software 11", welche ebenfalls auf eine analoge Version verweisen.

Aus der ersten Bemerkung kann man durch intensive Suche im Internet herausfinden, daß es sich um ein TV Modul handelt. Von "analog" und "digital" ist in diesen Dokumenten keine Rede, da die Anleitungen für dieses Gerät geschrieben wurden, als es noch kein digitales Fernsehen gab.

Aus der Hardware- und Softwarenummer kann man durch Recherche im Internet aus diversen BMW Foren in Erfahrung bringen, daß es sich um eine analgoe Version handelt. Diese Information habe ich allerdings erst hinterher herausgefunden, entsprechende technische Kenntniss vorausgesetzt. Der potentielle Käufer, wie auch der BMW Händler richten sich ausschließlich nach der Teilenummer, welche nunmal auf einen digitalen Einbausatz verweist. Dafür ist sie ja da. Mit der Hardware- und Softwarenummer kann ein normaler BMW Händler nichts anfangen.

Es wurde also mit versteckten Hinweisen gearbeitet, mit keinem Wort wurde im Klartext erwähnt, daß das Modul gegen ein anderes ausgetauscht wurde. Ich habe dem Verkäufer bereits mitgeteilt, daß ich den angegenben Teilesatz möchte. Eine Rücknahme möchte ich nicht, da ich mit dieser Auktion ein Schnäppchen gemacht habe und es sich hier eventuell sogar um Vorsatz handeln könnte.

Der gelieferte Satz hat einen Wiederverkaufswert bei Ebay von etwa 100 Euro durch die Kabel. Der Tuner ist fast wertlos, da wie gesagt das analoge TV seit 4 Jahren abgeschaltet ist in Deutschland. Der versprochende Satz einen Neupreis von etwa 890 Euro bei BMW. Gezahlt habe ich 250 Euro.

Ich würde jetzt gerne wissen, ob ich überhaupt im Recht bin und ob mir überhaupt eine Entschädigung in Form von Austausch zusteht. Oder ob ich eine Rücknahme akzeptieren muss, so daß er nächste Woche die Auktion ganz genauso wieder startet.

Vielen Dank!

20. Februar 2010 | 12:29

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung/Vertretung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden. Hinzufügen oder Weglassen wesentlicher Tatsachen kann zu einer anderen Beurteilung des Falles führen. Unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn auch das erhaltene Gerät selbst einwandfrei ist, handelt es sich dennoch um einen Fall des Kaufgewährleistungsrechts. § 434 III BGB stellt insoweit klar, dass es einem Sachmangel gleichsteht, wenn der Verkäufer eine falsche Sache liefert.Dies ist hier geschehen, da in dem Angebot eine eindeutige Teilenummer angegeben war, die auf ein digitales Gerät verweist, das Sie aber nicht erhalten haben. Daher ist ein bindender Kaufvertrag über eben ein solches Gerät, das der Teilenummer entspricht, zustandegekommen.

Daher sind Sie berechtigt, kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Hierbei sind Sie zunächst darauf verwiesen, gem. §§ 437 Nr. 1 , 439 BGB Nacherfüllung zu verlangen. Dies bedeutet, dass Sie nach Ihrer Wahl entweder Nachbesserung, also Mangelbeseitigung durch Reparatur (was hier ja nicht in Frage kommt), oder Nachlieferung einer vertragsgemäßen mangelfreien Sache verlangen können. Wichtig ist hierbei, dass dieses Nacherfüllungsverlangen unter angemessener Fristsetzung erfolgt, die Sie im Zweifel beweisen können müssen. Daher empfehle ich Ihnen, den Verkäufer zunächst durch ein Einschreiben mit Rückschein zur Nachlieferung unter Fristsetzung von 2 Wochen aufzufordern.

Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen oder sollte der Verkäufer eine Nacherfüllung verweigern, können Sie weitergehende Rechte geltend machen, und zwar entweder vom Vertrag zurücktreten (was Sie offensichtlich gerade nicht wollen) oder den Kaufpreis mindern und/oder Schadens- bzw. Aufwendungsersatz verlangen. Von einem solchen Schadensersatzanspruch sind auch die Mehrkosten umfasst, die durch einen Deckungskauf entstehen. Sollten Sie sich nach Fristablauf also irgendwo anders das vereinbarte Gerät beschaffen, muss Ihnen der Verkäufer die so entstehenden Kosten ersetzen. Beachten Sie bitte, dass Ihnen aber hierbei eine Schadensminderungspflicht obliegt. Sie dürfen das Gerät also nicht extra irgendwo zu einem besonders teuren Kaufpreis erwerben.

Sollten Sie im Fortgang der Angelegenheit einen Rechtsanwalt mit Ihrer Interessenwahrnehmung beauftragen wollen, können Sie sich gern an mich wenden.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.


Rechtsanwalt Lars Liedtke

ANTWORT VON

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