Der Eigentümer der Wohnung 16 (Herr B) möchte die Grunddienstbarkeit einklagen (Klage gegen die Eheleute A als Eigentümer von Haus 1). Der Anwalt des Herrn B sagt, dass die WEG der Häuser 2/3 (eine gemeinsame WEG) die ordnungsgemässe Nutzung jedes Wohnungseigentums sicherzustellen hat und deswegen 1. die Kosten der Rechtsverfolgung tragen muss und 2. evtl. die Kosten für einen Umbau zu tragen hätte, der es Herrn B ermöglicht, dass seine Wohnung wieder betreten werden darf Herr B erwartet, dass jedes Mitglied der WEG der Häuser 2/3 ihm eine Vollmacht ausstellt, die besagt " ... beliebige Vereinbarungen zur Erledigung des Rechtstreits oder zur Vermeidung des Rechtsstreits zu treffen" Frage: 1. ... (und dann auch die Kosten der Rechtsverfolgung und ggf. der Umbaumaßnahmen tragen muss ?)