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1.077 Ergebnisse für kündigung einzug

Renovierung bei Auszug - starre Fristen?
vom 27.10.2004 25 € Historischer Preis
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Sehr geehrte/r Berater/in, ECKDATEN: Beginn des Mietverhältnisses: 01.01.2000 Fristgerechte Kündigung zum:01.12.20004 Wohnungsgröße: 70qm, 3 ZKB, Miete ca. 580 Euro kalt Mieter: 2 Personen PROBLEM: Unsere Vermierin verlangt jetzt von uns die folgenden Schönheitsreparaturen: 1.Streichen der Wände und Decken 2.Reinigung des Teppichbodens (den die Vermierin vor Einzug auf ihre Kosten verlegt hat) 3.Ersatz des PVC-Bodens in der Küche (lag schon vor unserem Einzug dort, wurde von uns an einer Stelle beschädigt) 4.Streichen des Holzwerks (Innentüren, Fußleisten, Innenseiten der Fenster) MÜNDLICHE VEREINBARUNGEN BEI EINZUG: Die Vormieter sollten Wände und Decken streichen und eine schadhafte Stelle an einer Holztür ausbessern. ... Bei unserem Einzug haben wir dann Wände und Decken gestrochen, die schadhafte Stelle am Holzwerk aber noch nicht ausgebessert.
Wirksamkeit der "Hamburger Holzklausel"
vom 4.1.2009 30 € Historischer Preis
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Die Kündigung wurde vom Vermieter bestätigt. ... Der Mieter ist verpflichtet, die festgestellten Mängel und Schäden, für die er gemäß Mietvertrag haftet, auf seine Kosten unverzüglich und handwerksgerecht beheben zu lassen. ----- Zustand der Wohnung bei Einzug - Beim Einzug waren alle Wände weiß gestrichen. - Da kurz nach Einzug an allen Türen und Türrahmen die vorhandene Farbe abblätterte, hat der Vermieter alle Türen und Türrahmen von seinem Handwerker abschleifen und weiß lackieren lassen. Aktueller Zustand der Wohnung - Beim Einzug habe ich in 2 Räumen jeweils 2 Wände hellgelb gestrichen (dabei wurde die Kante zu den angrenzenden Wänden ca. 3 cm breit weiß gelassen). - Die Wohnung befindet sich insgesamt in einem gepflegten Zustand, die Abnutzung entspricht in etwa der Mietdauer von ca. 2,5 Jahren bzw. ist eher geringer. - Es ist noch anzumerken, dass einige Räume vom Vormieter in sehr kräftigen Farben gestrichen waren und dass alle Wände von ihm beim Auszug weiß übergestrichen wurden.
Werkvertrag nach BGB zur Errichtung eines EFH: Fertigstellungstermin,Abnahme, Mängel
vom 12.11.2011 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben zu erkennen gegeben, dass wir dies akzeptieren würden unter der Voraussetzung, wenn dann der Einzug für uns im Laufe des Oktobers möglich würde. ... b) Fristsetzungen zur Fertigstellung / Mängelbeseitigung Da wegen Kündigung unserer bisherigen Wohnung ein Einzug in das jetzt weitgehend fertiggestellte Haus notwendig ist, soll jetzt ein Abnahmetermin erfolgen. ... Sind wir unter der Annahme, dass die Frist des GU überschritten ist, zum Einzug berechtigt angesichts der Tatsache, dass im Vertrauen auf die Fertigstellung unsere jetzige Wohnung gekündigt ist?
Schadensersatzregelung bei Wohnungsübergabe
vom 3.1.2015 62 € Historischer Preis
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Zur Situation: Beendigung des Mietverhältnisses/Kündigung zum 31.03. ... Der Vermieter kennt den Zustand des Parkettbodens so noch nicht und wird vermutlich verlangen, den Schaden bis zum Einzug des Nachmieters zu beseitigen.
Miethöhenänderungskündigung?
vom 28.10.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Kein kommunaler Mietenspiegel, jedoch bei ortsansässigem Makler nachgefragt kann 600 bis 650 € bei Ortsmitte und Renovierung bei Einzug verlangt werden. Kann eine Miethöhenänderungskündigung durchgeführt werden und ggflss. in welcher Höhe oder riskiere ich hiermit eine tatsächliche Kündigung des Vermieters?
Freund der Tochter will einziehen/sich anmelden
vom 21.1.2023 für 75 €
Die Vermieterin droht meiner Tochter mit der Kündigung der Wohnung, wenn der Freund einzieht. Sie würde keinen Einzug dulden, auch nicht wenn ich an ihn untervermiete.
Fehlbetrag in der Mietkaution Rückzahlung
vom 26.4.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, aus einem gekündigten Mietverhältnis (Kündigung am 31.12.2005 zum 31.3.2006) wurde mir meine Mietkaution in Höhe von 2000 Euro von meinem Vermieter, Herrn D., nicht vollständig ausgezahlt, mit der Begründung, dass die Küche das Eigentum von Herrn D. war. ... Bei Einzug in die Wohnung hatten wir die "Küche" für 800 Euro von Frau K. übernommen.