Mietvertrag von 1994 - Frist bei Kündigung durch Vermieter
Guten Tag! Meine Situation als Vermieter ist folgende: - Zweifamilien-Altbau - ich persönlich bewohne die Wohnung im 1.Stock (70m*m) - die Mieter der unteren Wohnung (Familie mit zwei Kindern) bewohnen diese seit 1.1.1994 (100m*m) - es liegt ein Einheits-Mietvertrag (Verlags-Nr.599)vor, der keinerlei Modifikationen und Streichungen erfahren hat. - die Erdgeschosswohnung wurde 14 Jahre genutzt - ein Sanierung wäre wahrscheinlich notwendig. Ich möchte den Mietern kündigen - zum einen aus persönlichen Gründen; zum anderen, da die Mieter den Keller-und Garagenbereich über die ihnen zustehende Maße vollstellen.