Der Mieter verpflichtet sich, waehrend der Dauer der Meitzeit gemaess nachstehenderm Fristplan die Schoenheitsreparaturen (tapezieren und Anstreichen der Waende und Decken, Streichen der Heizkoerper einschliesslich Heizungsrohre, der Innentueren samt Rahmen, der Einbauschraenke, Fenster und Aussentueren von innen, Lasieren von Naturholztueren und -fenstern) auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausfuehrung vornehmen zu lassen oder vorzunehmen. ... Der Nachweis ueber laufend durchgefuehrte Schoenheitsreparaturen ist durch Vorlage der Rechnungen zu erbringen. - Schoenheitsreparaturen bei Auszug Endet das Mietverhaeltnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten fuer die Schoenheitsreparaturen (wie oben ausgefuehrt) aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwaehlenden Malerfachgeschaeftes an den Vermieter nach folgenden Massgaben zu bezahlen: Liegen die letzten Schoenheitsreparaturen waehrend der Mietzeit laenger als ein Jahr zurueck, so zahlt der Mieter 25% der Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachgeschaeftes an den Vermieter; liegen sie laenger als zwei Jahre zurueck 40%, laenger als 3 Jahre 60%, laenger als vier Jahre 80%, laenger als fuenf Jahre 90%; bei Berechnung des Kostenersatzes fuer das Anbringen von Rauhfasertapeten sowie das Lasieren von Naturhoelzern und -fenster gelten folgende Prozentsaetze; laenger als ein Jahr 15%, laenger als zwei Jahre 20%, laenger als 3 Jahre 30%, laenger als vier Jahre 40%, laenger als fuenf Jahre 50%, laenger als sechs Jahre 60%, laenger als sieben Jahre 70%, laenger als acht Jahre 80%, laenger als neun Jahre 85%, laenger als 10 Jahre 90%. ... Der einizge mir bekannte Schaden ist in der Kueche: Dort hat die Waschmaschine Druckstellen im PVC-Boden hinterlassen.