Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
"Er ist hier nur angemeldet, die Wohnung habe ich schon vor Jahren gemietet."
Gut. Ich gehe davon aus, dass hier kein Untermietverhältnis besteht. Die Schlüssel sollten Sie auf keinen Fall geben.
"Er will mich noch mehr erniedrigen und streitet in der letzten Zeit am offenen Fenster mitten in der Nacht und ganz in der Früh. Ich schäme mich in Grund und Boden und habe Angst das meine Nachbarn das ganze an die Hausverwaltung melden und ich dann auf der Straße stehe."
Die Hausverwaltung wird nichts gegen Sie unternehmen können, wenn ein Dritter wie hier für die Ruhestörung verantwortlich ist. Sollt er damit nicht aufhören und sich dies über einen sehr langen Zeitraum hinziehen, könnte man ggf. ab einem bestimmten Punkt auch Strafanzeige wegen § 238 Strafgesetzbuch (Nachstellung) stellen. Die Hürden hierfür sind allerdings sehr, sehr hoch.
"Er hat mich bis auf übelste beschimpft."
Das ist in der Regel (genauer Wortlaut wäre zu prüfen) als Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch strafbar, wird aber nur auf Strafantrag verfolgt.
"An dem Tag wo ich gesagt habe dass er gehen muss, nachdem ich erneut viele schreckliche Sachen in seinem iPad gesehen habe, er hat mir selber Passwort gegeben, habe ich ihn Hausschlüssel und Briefkasten Schlüssel gegeben. Das wollte er nicht nehmen. Wohnungsschlüssel habe ich behalten, da ich seine Aggressivität nicht einschätzen kann…"
Hat er nun Schlüssel erhalten oder nicht? Falls ja, sollten Sie diese unbedingt zurückverlangen. Andernfalls könnten Sie später ein großes Problem mit dem Vermieter haben, spätestens, wenn beim Wohnungsauszug Schlüssel übergeben werden müssen und Sie nicht alle haben und deswegen aufgrund von Missbrauchsgefahr Schlösser ausgetauscht werden müssten.
"Will einfach nur noch meine Ruhe. Jetzt sagt er, dass ich ihm Obdachlos gemacht habe und er mit Herbstjacke und Turnschuhen rumlaufen muss und er von mir erwartet hat, das ich ihn seine Winter Klamotten anbiete. Es handelt sich hier um eine schon fortgeschrittene seelische Misshandlung und Manipulation in den höheren Maß.
Ich werde Winter Klamotten einpacken und ihn in die Arbeit verschicken. Darf ich das?"
Natürlich dürften Sie ihm etwas zukommen lassen. Ich würde aber dringend davon abraten ihm das in die Arbeit (wenn ich das richtig verstehe) zu schicken.
"Auch sein restliches Zeug, Fernsehen, mehrerer Computer, Playstation und all die Sachen die noch im Keller sind."
Ja, Sie sollten ihn unter Fristsetzung (eine Woche) dazu auffordern, dass er die Sachen abholt, andernfalls müssten Sie diese einlagern und Verwahrungskosten dafür verlangen. Sagen Sie ihm das. Auf keinen Fall sollten Sie irgendwas davon ohne sein Einverständnis und ohne Rücksprache mit einem Anwalt entsorgen. Das könnte ernsthafte Probleme nach sich ziehen.
"Gestern hat er mir per Mail geschrieben dass ich mich nun endlich entscheiden muss, wie es jetzt weitergeht und wenn ich das nicht mehr will, soll ich Firma beauftragen die das in ein Storage lagert und ihm wären die Sachen eh egal, denn er will mich zurück…Reicht mir die Mail, als Beweis dass er einverstanden ist?"
Ja, Sie haben ohnehin das Recht die Sachen auf seine Kosten irgendwo einlagern zu lassen, wenn Sie ihm die Abholung angeboten haben und er diese nicht wahrgenommen hat.
"Ich habe Angst dass er danach sagt, ich habe etwas falsch abgesteckt oder beschädigt."
Sie haften nur für diejenige Sorgfalt, die er in seinen Angelegenheiten selbst anzuwenden pflegt. Überdies müsste er diesen Schaden erst einmal nachweisen.
"Könnten Sie mir bitte sagen, darf ich alleine die Sachen einpacken und abholen lassen?"
Von wem abholen lassen? Ja, Sie dürfen diese alleine einpacken. Wenn Sie ihn zur Abholung bereits aufgefordert haben und er nicht nachgekommen ist, ist es auch kein Problem einen Dienstleister zur Verwahrung zu beauftragen und ihm die Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.
Gerne werde ich Schreiben für Sie aufsetzen und auch weitere rechtliche Fragen klären.
Über eine positive Bewertung freue ich mich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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