Problem 1 Wir sind Hinterlieger auf mehreren teils gemeinsamen, teils einzeln übertragenen Grundstücken mit Zuwegung, Versorgungsleitungen, und zwar: Nacheinander: Zufahrt (Eigentum des Vorderliegers), PKW-Abstellfläche (gemeinsamer Besitz der Hinterlieger), drei Ein-Familien-Reihenhäuser sowie ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungseigentümern. Wir sind uns im klaren, daß wir auf diesen Grundstücken für den Unterhalt von Bewegungsflächen, Versorgungsleitungen und Verkehrssicherung zu sorgen haben. Frage: Nach welchem gerichtsfestem Schlüssel sollte eine faire Kostenteilung für den Fall einer erforderlichen Instandhaltung pp. zwischen den Hinterliegern erfolgen und vertraglich festgelegt werden, wobei ich davon ausgehe, daß jeweils nur die Eigentümer für Kosten herangezogen werden dürfen, die „hinter“ einer zukünftigen Schadensstelle liegen.