Mietrecht - Sonderkündigungsrecht oder aufhebung des Vertrages in ggs. Einvernehmen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lorenz Weber / Merseburg
Das Verhältnis zum Vermieter ist nachhaltig und unüberbrückbar gestört/zerrüttet. ... Zudem wurde uns von hier ansässigen Nachbarn zugetragen, dass es bei dieser Vermieterin niemand lange aushält und deshalb eien recht hohe Fluktuation herrscht.