Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich sehe hier vier Möglichkeiten:
Erstens Sie kontaktieren das Veterinäramt und verweisen darauf, dass der Hund verwahrlost und alleine gelassen wird und schauen dann, ob dies einen Effekt auf die Zustände hat.
Zweitens Sie machen eine Mietminderung in Höhe von 5-10 %, aber überweisen die Miete weiterhin unter Vorbehalt der späteren Rückforderung und überlegen sich dann nach einigen Monaten, ob sich hier eine Klage auf Feststellung der Minderungshöhe machen wollen oder nicht, falls der Vermieter der Mietminderung nicht zustimmt.
Drittens Sie mahnen den Nachbarn direkt ab, allerdings müssten sie dazu natürlich dann wissen wer der Hundehalter ist.
Viertens Sie rufen so oft die Polizei, wenn der Hund nach 22:00 Uhr bellt, dass die Behörden von sich aus hier tätig werden, weil sie nicht ständig anrücken möchten.
Theoretisch können Sie alle diese Vorgehensweisen auch parallel angehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Herwig Schöffler
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Rechtsanwalt Herwig Schöffler
Sehr geehrter Herr Schöffler,
vielen Dank für die schnelle Antwort aber ich muss höflich nachfragen, da ich meine erste Frage nicht als beantwortet sehe...
Ganz konkret: Die Entfernung von 120m Luftlinie und der Hof der Grundschule zwischen meinem Mehrfamilienwohnhaus und dem betreffenden Grundstück wirft für mich Zweifel auf ob es sich hier noch um Ruhestörung handelt?
Eine Mietmienderung halte ich für überzogen, das Grundstück welches den Hund beherbergt gehört ja nicht zu meinem Mehrfamilienwohnhaus, auch wenn das keine Rolle spielt, trifft dem Vermieter(BGL) hier ja absolut keine Schuld, daher möchte an dieser Front ungern ein Streit anfagen, zumal ich ja nicht sicher bin ob hier tatsächlich Lärmbelästigung vorliegt.
Da Sie auch aus xxxx kommen, als triviale Randinformation: Es geht geht konkret um das Grundstück hinter dem KFZ Handel xxxx in der xxxx. und betroffen ist das Wohnhaus in der xxxx-Straße hinter der Grundschule und die hintere Hälfte der xxxx Straße.
Ich kenne das betreffende Grundstück nicht.
Wenn es zu Hundegebell in der Nacht kommt und diese Sie beim Schlafen stört, dann ist es eine Lärmbelästigung und Ruhestörung. Tagsüber kann ich das nicht beurteilen, da ich nicht weiß wie laut der Hund in Ihrer Wohnung tatsächlich noch wahrnehmbar ist.
Für eine Mietminderung verspielt das Verschulden an der Stelle keine Rolle, allerdings wäre es natürlich ärgerlich für den Vermieter und würde das Mietverhältnis gegebenenfalls belasten.
Es kann in allen von mir bezeichneten Konstellation jedenfalls nicht verkehrt sein, wenn Sie ein Lärmprotokoll anfertigen.