Hallo zusammen, Ich habe Schulden Hauptforderung 2842,46 (ist aus 2007) Die Gesamtsumme ist jedoch 3254,29 Der Anwalt hat mir einen Ratenzahlungsvergleich mitgeschickt, in dem unteranderem steht: Es wird ausdrücklich vereinbart, daß die Zahlung zunächst auf die Kosten dieses Vergleich, dann auf die übrigen Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet werden. Die Schuldnerseite verzichtet auf Einwendungen jeglicher Art hinsichtlich des Grundes und der Höhe der Schuld sowie auf die Erhebung der Vollstreckungsgegenklage. Die Schuldnerseite erklärt, bei gleichbleibenden wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zahlung der vereinbarten Raten in der Lage zu sein und nicht zu beabsichtigen, gerichtlichen Volstreckungsschutz in Anspruch zu nehmen.