Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Das Inkassobüro ist im Auftrag der Wohnungsgesellschaft tätig geworden, bei der es, das setze ich voraus, um die Vermieterin handeln dürfte.
Da hier eine offensichtlich nicht bestehende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, sollte die Gesellschaft kurzfristig unter Fristsetzung aufgefordert werden, für eine Löschung des Schufa-Eintrags zu sorgen. Ihre Vermieterin muß sich dazu ggf. mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, damit von dort das weitere veranlaßt wird.
Da Ihre bisherigen Bemühungen bisher erfolglos waren, sollten Sie einen Rechtsanwalt damit beauftragen, Ihre Rechte gegenüber der Wohnungsbaugesellschaft zu vertreten.
Reagiert die Gesellschaft weiterhin nicht und bleibt der Schufa-Eintrag bestehen, müssten Sie Ihren Anspruch gegen die Vermieterin auf Mitteilung an die Schufa, daß die eingetragene Forderung nicht besteht, allerdings gerichtlich durchsetzen.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht