Durch einen Herzinfarkt (03.07.05) meines LG und dem damit verbundenen Krankenhausaufenthalt, die Versorgung meine Sohnes während des Krankenhausaufenthaltes meines LG (er versorgt sonst Haushalt und Kind, während ich arbeiten gehe), versäumte ich die fristgerechte Kündigung zum 03.07. um einige Tage. ... In einem Antwortschreiben auf die Kündigung, macht der Vermieter mich "vorsorglich" darauf aufmerksam, dass "Schönheitsreparaturen" durchzuführen sind. ... Sind Schönheitsreparaturen bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht durchzuführen, weil es vor deren erstmaliger oder erneuter Fälligkeit während eines laufenden Renovierungsturnus gemäß Fristenplan endet und der Zustand der Wohnung für einen Nachmieter annehmbar ist, trägt der Mieter den sich nach dem Fristenplan für seine Nutzungsdauer ergebenden Anteil, bemessen nach den Kosten eines Fachbetriebs für die Wiederherstellung des neuwertigen Zustandes.