Fehlbetrag in der Mietkaution Rückzahlung
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, aus einem gekündigten Mietverhältnis (Kündigung am 31.12.2005 zum 31.3.2006) wurde mir meine Mietkaution in Höhe von 2000 Euro von meinem Vermieter, Herrn D., nicht vollständig ausgezahlt, mit der Begründung, dass die Küche das Eigentum von Herrn D. war. ... Es wurde von Herrn D. nach Auszug weiterhin Reparaturen im Badezimmer vorgenommen, die uns in Rechnung gestellt wurden und zur Minderung der Kaution beitrugen. ... Bei einem Telefonat nach Auszug, hatte Frau K. in so fern Stellung genommen, dass sie nicht mehr so genau wisse, ob der Herd damals ihr gehört hat.