Nun haben wir durch Zufall in unserem Mietvertrag (Standartmietvertrag des Verlages Haus und Grund GmbH, Lütticherstr. 1-3, 50674 Köln) folgende Regelung gefunden: § 14 Kleine Instandhaltungen Der Mieter hat verschuldungsunabhängig die Kosten zu tragen für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Hocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen, Rollläden sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Die Verpflichtung des Mieter ist je Reparatur auf 77€ begrenzt. ... Der Mieter trägt ferner die Kosten für die jährliche Wartung der zur Mietsache gehörenden Elektro- und Gasgeräte, insbesondere der Geräte zur Warmwasserzubereitung, soweit die Wartung vorgeschrieben und empfohlen ist.