Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
In der Tat sehe ich keinen Anspruch für den Ersatz von Räumungskosten. Der Vermieter hätte Sie zur Entfernung auffordern müssen um Sie in Verzug zu setzen. Mangels Verzuug sind auch keine Kosten zu erstatten.
Sie haben die Räume an den Vermieter zurückgegeben und dieser hat das akzeptiert. Darin könnte stillschweigend eine Aufhebung des Mietverhältnisses gesehen werden. Im Streitfall müssten Sie dies aber beweisen und im Zweifelsfall fehlt es an einer wirksamen Kündigung, denn grundsätzlich ist die Räumung keine Kündigung.
Man könnte aber annehmen, dass der Mietvertrag mit der GmbH lief und dann wäre das Mietverhältnis mit Löschung der GmbH aus dem Register erledigt und alle Schulden würden der GmbH zuzuordnen sein. Auch wenn Sie als Privatperson im Vertrag stehen, gehe ich davon aus, dass im Gewerbevertrag der gewerbliche Zweck ausdrücklich genannt ist. Wenn aber die GmbH dann irgendwan das Geschäft betrieben hat und auch die Miete gezahlt hat, dann kann man von einer stillschweigenden Änderung des Vertrages ausgehen.
Problem könnte sein, dass häufig in den Verträgen festgelegt ist, dass Änderungen nur schriftlich erfolgen können. Ich würde dennoch in diese Richtung argumentieren um der Verwaltung klarzumachen, dass die Forderung nicht sicher ist. Ich würde auch mitteilen wie sich Ihre eigene Lage darstellt. Wenn Sie verklagt werden und verurteilt würden, müssten Sie ggf. Insolvenz anmelden, mit der Folge das die Forderung erlöschen würde. Zur Zeit wäre die Forderung auch nicht vollstreckbar.
Dies ist zwar kein Argument gegen die Forderung, aber die Verwaltung wird sich überlegen ob es sinnvoll ist die Forderung mit Kostenaufwand durchzusetzen.