Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2003, kauften mein Freund und ich ein Einfamilienhaus und bewohnten bis Ende 2005 dieses Haus gemeinsam.Wir stehen beide zu gleichen Hälften im Grundbuch.Da wir feststellten, dass das Haus doch zu klein für uns ist,beschloß ich, mit seinem Einverständnis, zunächst vorübergehend auszuziehen um inzwischen gemeinsam den Dachboden auszubauen.Ich entschied mich für den Auszug, da dies für meine Kinder und mich am günstigsten war.Mein Freund wohnt weiterhin dort.Zur Zeit laufen die Arbeiten, um den Dachboden fertig auszubauen, weiter.Sobald diese fertig gestellt sind und wir weiteren Wohnraum schaffen konnten, ziehen wir zurück. Nun verlangt das Finanzamt die Eigenheimzulage für 2006 von mir zurück und beruft sich auf den Paragraphen 11 Abs.3 Satz1.Sie sind der Meinung, ich hätte den Wohnraum nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt.Nun fahre ich aber mindestens ein bis zweimal in der Woche, zusätzlich zu den Ferien und den Wochenenden zum Haus und helfe bei den Arbeiten am Dachboden.Und auch sonst ist an dem alten Haus immer etwas zu tun.Wir wollen so schnell wie möglich zurück. Dies geht aber nur mit dem Geld von der EHZ.Nun meine Fragen: 1.Welche Voraussetzungen muss ich denn noch erfüllen, um das Haus zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen?