Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. Fraglich ist, wer Eigentümer des Hauses ist, sowohl Großmutter und Großvater oder nur einer alleine, um die Frage beantworten zu können, ob das Haus überhaupt in den Nachlass fällt.
Da ein Testament vorliegt, hat dieses Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen. Das Testament bedarf der Auslegung, damit dem Willen des Erblassers entsprochen werden kann; es kommt u.a. auf den genauen Wortlaut des Testamentes an.
Falls dort formuliert wurde, dass die Frau, also Ihre Großmutter, "alles" Vermögen erben soll, ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Kinder keine Erbansprüche haben, sondern als Abkömmlinge auf den Pflichtteilsanspruch beschränkt sind.
2. Wenn Ihre Großmutter das Erbe nicht ausschlägt innerhalb der sechs Wochenfrist, haftet Sie auch noch für die Schulden des Erblassers. Hinsichtlich des Immobilienkredites ist dies aber irrelevant, da hier vorbehaltlich der vertraglichen Regelung Ihre Großmutter gesamtschuldnerisch haftet, d.h. dass wenn die Bank von Ihren Großvater keine Zahlung erhält, Sie Ihre Großmutter in Anspruch nimmt. Die Bank kann sich den Schuldner aussuchen.
3. Die Bank wird sich hier auf keinen "Handel" einlassen; sie hat sicherlich das Haus als Sicherheit und Ihre Großmutter ist durch die Mitunterzeichnung des Kreditvertrages auch noch vertraglich gebunden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!