Sehr geehrte Ratsuchende,
hier ist entscheidend, ob über Immobilienscout die AGB Vertragsbestandteil geworden sind.
Ist dieses der Fall, hat der Makler einen Anspruch nach § 652 Abs. 2 BGB
, wonach Aufwendungen zu ersetzen wären.
Dieses muss aber ausdrücklich vereinbart worden sein. Wenn also über Immobilienscout die AGB des Maklers mit einbezogen worden sind, hat er einen solchen Anspruch, auch auf den Ausfallschaden.
Nach meiner Kenntnis werden bei Immobilienscout die AGB mit Vertragsbestandteil. Es wäre aber möglich, dass es hier ausnahmsweise nicht der Fall ist, so dass dieses individuell geprüft werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Diese Antwort ist vom 02.04.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin True-Bohle,
ich habe Ihnen anbei den Link für das damalige Objekt kopiert. Ich kann nichts erkennen, dass die AGB mit Vertragsbestandteil werden. Wie sehen Sie dies? Ich finde es halt rein menschlich mehr als befremdlich, zumal ich ja extra nochmal nachgefragt hatte wg. neuen Terminen. Nun ja, es wäre toll, wenn sie mir sagen könnten, dass ich nichts zahlen muss! Für mich sind in meiner derzeitigen Situation, frisch getrennt lebend mit zwei kleinen Mädels (2 und 4 Jahre) alt, sehr, sehr viel Geld!
Für Ihre Hilfe vielen Dank im Voraus.
http://www.immobilienscout24.de/expose/64251710?navigationbarurl=/Suche/S-T/Haus-Kauf/Rheinland-Pfalz/Donnersbergkreis/Dannenfels
Sehr geehrte Ratsuchende,
gleich auf der ersten Seite lautet es aber.
" AGB und wichtige Kundeninformationen wurden zur Kenntnis genommen und akzeptiert. "
Wenn Sie dieses angeklickt haben, dürften die AGB vereinbart worden sein.
Danach wird also der Anspruch bestehen. Hier sollten Sie mit dem Makler sprechen. Denn vielleicht will dieser Sie als Kundin nicht verlieren und lässt die Rechnung fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
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