Wir möchten unsere Wohnung möbliert und jeweils auf kurze Zeit vermieten (ca. 2 bis 12 Monate pro Viermietung), und zwar mit einem aktiven DSL-Anschluss zur Internet- und Telefonbenutzung. ... Wie wirksam wäre im Ernstfall ein Vertrag mit dem Mieter, in dem er mit seiner Unterschrift zustimmt, den gleichen Pflichten und Obliegenheiten für die Nutzung des Anschlusses nachzugehen, die in den AGB des Anbieters enthalten sind, auch wenn wir keine schriftliche Zustimmung vom Anbieter zur Übertragung von Pflichten hätten? ... Gibt es weitere Maßnahmen, mit denen wir unsere Haftung für missbräuchliche Nutzung einschränken oder ganz auf den Mieter übertragen können?