(Wohl ein entgegenkommen) =========================================== Auszug Dienstwagenüberlassungsvertrag: =========================================== § 5 Kosten (2) Für den Fall, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dessen Wunsch einen Fahrzeugtyp oder Ausstattungsmerkmale bewilligt hat, die ihm aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Vereinbarungen nicht zustehen, verpflichtet sich der Arbeitnehmer die dadurch entstehenden Mehrkosten während der gesamten Laufzeit des Vertrages aus eigenen Mitteln zu tragen. c) Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis vor Ende der Laufzeit des Vertrages endet, ist der Arbeitgeber berechtigt, den noch ausstehenden Restbetrag zum Ende des Arbeitsverhältnisses in einer Summe zur Zahlung fällig zu stellen. ... Meine Frage ist nun: Ist es meinem Arbeitgeber erlaubt eine solche Regelung im Vertrag zu erfassen und die Zuzahlung aufgrund der Mehrausstattung für die Restlaufzeit mir in Rechnung zu stellen bzw. wie hier von den Gehältern April bis Juni abzuziehen?