Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte.
1- gilt die Email vom AG als Zustimmung für meine Antrag?
Wenn der Arbeitgeber per Email zugestimmt hat ist die Zustimmung rechtlich verbindlich. Die Email gilt dann als Zustimmung.
2- Falls er meine Schwangerschaft nicht toleriert kann bzw. darf er alles zurückziehen?
Der Arbeitgeber darf die Zustimmung nicht widerrufen (vgl. § 8 Abs. 5 TzbfG).
3- Also wegen Corona gehören die schwangere Frauen nicht zu Risikogruppe aber falls er mich direkt am Tag des Kennenlernens ins Beschäftigungsverbot schicken würde, wie würde dann meine Situation aussehen?
Das ändert an der Teilzeitsituation nichts. Sie haben Anspruch auf Ihren Lohn.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
Meine Emailadresse finden Sie, wenn Sie auf mein Profilfoto klicken.
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt