Am 26.10.2017 stellte ich erneut einen Antrag auf Arbeitslosengeld, womit ich meine Unterlagen (Arbeitsvertrag, Gehaltszettel) einreichte, natürlich wissend, dass die Überzahlung in Höhe von 1.264 Euro bekannt werden würde, was auch geschah und daraufhin wurde mit der Arbeitsagentur eine 3-monatige Ratenzahlung zum Ausgleich der Überzahlung vereinbart, welche Ende Februar 2018 abgeschlossen ist. ... Durch meiner langen Erfahrung mit der Arbeitsagentur wegen wiederkehrender Arbeitslosigkeit hat sich, wie mit meiner Sachbearbeiterin im Rahmen der „Gespräche bzgl. der aktuellen beruflichen Situation" besprochen, die nächste Arbeitslosigkeit wegen einer rezidivierenden Krankheit bereits im Voraus abzeichnen lassen und auf Grund meiner Kenntnis wie ein Arbeitslosenantrag gestellt wird (nicht zuletzt durch die einzureichenden Unterlagen) war mir bekannt, dass eine Überzahlung bei der nächsten Arbeitslosenmeldung und Antragsstellung bekannt werden wird.