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Dialyse und Eigenbehalt

19. Februar 2009 09:35 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich möchte gar nicht weit aus holen. Meine Geschichte würde den Rahmen sprengen und sie ist auch sehr Traurig. Ich habe alles versucht, komme aber nicht gegen diese Ungerechtigkeit an. Meine Frau hat mich nach bekannt werden meiner Erkrankung nach 13 Jahren Ehe und mit 3 Kindern verlassen. Sie hat während der Trennung verbrannte Erde gespielt und sogar die Kinder wurden ihr weggenommen. Schon bei den ersten Verhandlungen ging das recht an mir vorbei. Sie hatte 3 Arbeitstellen und hat nur eine angegeben. Ich konnte es ganz klar beweisen. Hatte ich doch dem Richter die Arbeitsverträge vorgelegt. Aber es ist nichts geschehen, NICHTS. Sie die hat mir zugesprochenen Sachen Nachweislich verkauft und NICHTS. Sie hat die gemeinsame Eigentumswohnung Unbewohnbar gemacht (kennen Sie die Bilder von Hinterbliebenen Mietnomadenwohnungen?)und wieder sprach der Richter von Milde und Gnade. Sie konnte sich halt hinter 3 Kindern verstecken. Mittlerweile bin ich, seit Okt’05 Dialysepflichtig. Wollte ich doch noch so viel machen…Ich war noch NIE im Urlaub habe nichts von der Welt gesehen und werde wahrscheinlich auch bald Sterben. Es ist eine Erbkrankheit genannt „Alport Syndrom“. Mein Bruder ist nach 4 Jahren Dialyse mit 38 Jahren gestorben. Mein Ich gehe trotz dieser Krankheit Arbeiten als Dreher. Also schon ein Harter Job. Mein Eigenbehalt von 840,-€ wurde 2004 bei dieser Lügenverhandlung von Richter Jäde festgelegt. Seither sind die Lebenshaltungskosten Explodiert nur meine paar Euros sind gleich geblieben. Ich habe nun bedingt durch Mehrkosten für Nahrung , Medikamente , Dialysefahrten usw. die Höhersetzung beantragt. Ich zahle nach Urteil seit 2006 keinen Unterhalt mehr für Sie.
3 Kinder – Marcel 17 , Madleen 15 und Cheyenne 8. Nur der Junge wurde zur Mutter zurück geschickt. Er ist aber komplett abgerutscht!
Ich bin mittlerweile in eine Modernere Wohnung umgezogen. In der alten Gefroren die Fenster von Innen und Schimmel wie er in den meisten alten Wohnungen hier ist würde mich vergiften. Ich zahle Warm 525,-€. Ich teile mir die Wohnung mit meiner Freundin. Sie hat aber kein Einkommen. Wird aber von Ihren Eltern unterstützt. Ich zahle Miete allein. Hinzu kommen ausgaben für Dialysegerechte Nahrung (nennen wir es mal Reformhaus)und für die Medikamente. Ich habe zwar die Befreiung von 1%.Ich muß aber, da ich Arbeite, erst einmal das ganze Jahr sammeln und die Berechnung findet dann im Jan. statt.
Ich müsste mit dem Taxi zur Dialyse kann mir aber die gesetzl. Zuzahlung nicht leisten.5€ pro einfache Strecke. Ich werde momentan mit Privat PKW gefahren. Ich bin nach der Dialyse nicht Fahrtauglich. Ich habe hier ein Kinderzimmer. Meine beiden Töchter sind aufgewacht und haben wieder sehr guten Kontakt zu mir und besuchen mich regelmäßig und bleiben über Nacht.Die große wird ab den Herbstferien zu mir Ziehen. Das wurde erst vorgestern mit dem Jugendamt abgemacht. Sie ist sehr Tapfer und möchte noch bissel Zeit mit mir verbringen. Mein verfall geht recht schnell voran. Ich hab 20kg abgenommen und meine Blutwerte sind Miserabel. Dazu kommt ein Schmerzhaftes RLS Syndrom und ich nehme Dopamin wie Bonbons. Naja und nun war ich auf der Pfändungsstelle. ie gute Frau hat 1300,-€ Eigenbedarf errechnet. Alles sah gut aus. Bis ich gestern Post von Ihrer Anwältin bekam und die schreibt Natürlich, mir geht es doch Finanziell gut und mein jetziger Eigenbehalt wäre mehr als genug.
Ich habe Angst das es wieder in die Hose geht. Daher meine Frage und ich hoffe so sehr das Sie mir einen Rat geben können. Was kann ich tun?


Hochachtungsvoll

Eingrenzung vom Fragesteller
19. Februar 2009 | 09:38
19. Februar 2009 | 10:47

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:

Welche Höhe der Ihnen zustehende Selbstbehalt bzw. Eigenbedarf hat, kann leider nur anhand Ihrerer konkreten Unterlagen sowie denen Ihrer Frau geprüft werden. Darüber hinaus kommt es auch darauf an, inwieweit Sie unterhaltspflichtig sind, ob sich durch den Zuzug der Tochter etwas ändert etc. Zudem könnte der Eigenbehalt auch aufgrund der notwendigen Behandlungen und der damit verbundenen Kosten erhöht werden.

Sie sollten sich umgehend mit dem neuesten Schreiben der Anwältin Ihrer Frau an einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt Ihres Vertrauens in Ihrer Nähe wenden. Eine Beratung ist zunächst mittels eines Beratungshilfescheins möglich. Diesen erhalten Sie bei Ihrem Amtsgericht. Der Anwalt ich verpflichtet, den Beratungsschein zu akzeptieren. Für ein mögliches gerichtliches Verfahren würde dann Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Gerne können Sie mir aber auch einmal das Schreiben der Anwältin Ihrer Frau vorab per Telefax, Mail oder Post zukommen lassen. Weitere Kosten entstehen Ihnen dadurch nicht.

Im übrigen hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.

Ich verbleibe mit den besten Wünschen und freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021


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