Stromanbieter erhöht Tarif & verweigert dennoch Sonderkündigungsrecht
vom 31.1.2011
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Und weiter: "Erhöht S. auch nur einen der vorgenannten Preise, so ist der Kunde berechtigt den Stromlieferungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Zeitpunkt der angekündigten Preisänderung, auch innerhalb einer etwaigen Erstlaufzeit, schriftlich zu kündigen. ... A. würde nämlich am liebsten schnellstmöglich raus aus dem Vertrag und zugleich ein Zeichen setzen, dass das so nicht geht. ... 2) Besteht die Aussicht für A., zum 1.3. aus dem Vertrag heraus zu kommen, sollte der Anbieter S. an seiner Tariferhöhung festhalten?