Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Tat sind z.B auch die Verbraucherzentralen auf deren Geschäftsgebaren aufmerksam geworden und raten dazu, Forderungen nicht nachzukommen.
Sollte man also von Ihnen zukünftig dennoch Geld verlangen, so sollten Sie spätestens dann handeln, was aber auch schon jetzt möglich ist:
Sie sollten schriftlich den Widerruf Ihrer zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung nochmals ausdrücklich erklären sowie die Anfechtung aus jedwedem Rechtsgrunde insbesondere wegen arglistiger Täuschung. Rein vorsorglich und hilfsweise sollten Sie den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung (fristlos und aus wichtigen Grund kündigen) und ganz hilfsweise ordentlich kündigen.
Wenn das allein nicht hilft, können Sie sich anwaltlich vertreten lassen, an die Bundesnetzagentur wenden oder an die Verbraucherzentrale bei Ihnen vor Ort.
Wir sollten jedenfalls spätestens dann so auf die eben geschilderte Art und Weise reagieren, wenn gerichtliche Schritte von dem Unternehmen eingeleitet werden sollten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Vielen lieben Dank!
Ich würde Sie nur noch gerne fragen ob der Brief, den ich verfasst habe der Form halber genügt also quasi aus juristischer Sicht richtig verfasst ist. Ich werde Ihn als email und nochmal als Einschreiben versenden.
hier ist er:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich widerrufe hiermit ausdrücklich meine telefonisch abgegebene Willenserklärung welche eventuell zu 2 Vertragsabschlüssen mit der Primastrom Gmbh als Energielieferant für Strom und Gas geführt hat.
Sie haben mich verbotener Weise zu Werbungszwecken telefonisch kontaktiert und haben mich glauben lassen, Sie wären von einem Tarifvergleichsportal mit dem mein verstorbener Vater schon zusammen gearbeitet hätte und Sie hätten nun einen günstigeren Strom- und auch noch einen günstigeren Gas-Anbieter gefunden und es wäre von Vorteil wenn Ich jetzt meinen Anbieter wechseln würde.
Sie haben unter Vortäuschung von falschen Tatsachen eine Willenserklärung von mir ergaunert. Auch ist der Energiepreis wohl bei Weitem nicht der Günstigste den man auf einem Vergleichsportal wie z.B. Check24 finden kann. Ich habe Ihnen naiver Weise vertraut, dass Sie mir hier die Wahrheit sagen würden und muss nun feststellen, dass Sie mich arglistig getäuscht haben.
Deshalb fechte ich hiermit aus jedwedem Rechtsgrunde jegliche abgegebene Willenserklärung zu einer Vertragsbeziehung mit Ihnen an.
Rein vorsorglich kündige Ich alle mit Ihnen eventuell zustande gekommenen Verträge außerordentlich mit sofortiger Wirkung wegen arglistiger Täuschung. Hilfsweise kündige ich hiermit auch ordentlich. Auch kündige ich hiermit alle Lastschriftmandate , welche ich Ihnen eventuell zugesagt habe.
Sofern ich das muss, werde Ich alle in meiner Macht stehenden Mittel aufbringen um unsere eventuelle Vertragsbeziehung so schnell wie irgend möglich aufzulösen.
Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet. Zudem werde ich mich an die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale wenden.
Hier sind die Nummern mit denen der Vorgang bei Ihnen registriert ist.
Meine Kundennummer für Gas: 785474577
Auftragsnummer für Gas: AFT-GAS-010576747
Meine Kundennummer für Strom: 7857445640
Auftragsnummer für Strom: AFT-STR-476756122
Sende Sie mir bitte umgehendst eine Bestätigung über die Löschung der beiden Aufträge beziehungsweise die Aufhebung der Verträge.
Ich hoffe sehr, dass Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind und ich somit keine weiteren juristischen Schritte benötige.
Mit allerfreundlichsten Grüssen
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, das passt soweit, wobei ich das Wort "ergaunert" durch das Wort "erschlichen" ersetzen würde.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt