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Vertragsanfechtung Primastrom

21. August 2022 14:13 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


16:20

Zusammenfassung

Wie kann ich einen telefonisch abgeschlossenen Vertrag mit einem Energieanbieter anfechten, den ich unter falschen Voraussetzungen abgeschlossen habe?

Wenn Sie glauben, dass Sie durch falsche Informationen zu einem Vertragsabschluss verleitet wurden, können Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Zusätzlich sollten Sie den Vertrag schriftlich widerrufen und hilfsweise fristlos kündigen. Bleibt dies erfolglos, können Sie sich an einen Anwalt, die Bundesnetzagentur oder an die Verbraucherzentrale bei Ihnen vor Ort wenden.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin auf die Primastrom reingefallen. Sie haben mich telefonisch kontaktiert und meinten anfangs sie wären von tarifcheck oder etwas ähnlichem und hätten mir einen neuen strom und einen neuen gasanbieter rausgesucht, der günstiger wäre als der aktuelle und ob ich das angebot wahrnehmen möchte. Da ich seit kurzem wieder in meinem elternhaus gemeldet bin und mein erst kürzlich verstorbener vater sich um das haus kümmerte dachte ich er habe tatsächlich mit einer tarifcheck agentur seine damaligen energieanbieter verglichen und dannn sich den günstigsten ausgesucht. also habe ich telefonisch zugesagt das angebot anzunehmen mit den am telefon genannten konditionen. Ich habe naiverweise einfach darauf vertraut, dass der herr am telefon mir die wahrheit sagt. Ich war aber zu dieser zeit gerade auf einer mehrmonatigen reise und konnte auch überhaupt nicht vergleichen ob die genannten preise tatsächlich günstiger sind. darauf hin meldete sich primastrom, dass ich jetzt anscheinend gas und strom von Ihnen zukünftig beziehen würde, was mich sehr verwunderte dass beides von einem anbieter kommt. Ich habe trotzdem leider telefonisch den vertrag auch nochmals mit primastrom abgeschlossen, meine zählernummer und adresse hergegeben und ich glaube sogar einem sepa lastschriftmandat von meinem konto zugestimmt und den auftrag per sms bestätigt... ich sollte dazu ja und meinen vollständigen namen als antwort auf ihre sms zurücksenden. Naja ich bin jetzt nachhaus gekommen und habe bemerkt, dass die Primastrom wohl eine echte Abzockerfirma ist und das internet ist voll mit beschwerden und gleichen Geschichten. Ich habe auch post bekommen von primastrom in der ich per unterschrift nochmals den auftrag bestätigen soll, was ich natürlich nicht mache aber ich glaube dass ist schon fast nicht mehr relevant. Die Widerufsfrist ist leider auch schon abgelaufen. Nun hoffe ich, dass ich den Vertrag irgendwie anfechten kann und würde gern erfahren wie genau ich das auch durchbekomme oder auf welchen grund ich mich da konkret beziehen kann.

Liebe GRüsse

Frank Steuer

21. August 2022 | 15:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In der Tat sind z.B auch die Verbraucherzentralen auf deren Geschäftsgebaren aufmerksam geworden und raten dazu, Forderungen nicht nachzukommen.

Sollte man also von Ihnen zukünftig dennoch Geld verlangen, so sollten Sie spätestens dann handeln, was aber auch schon jetzt möglich ist:
Sie sollten schriftlich den Widerruf Ihrer zum Vertragsschluss führenden Willenserklärung nochmals ausdrücklich erklären sowie die Anfechtung aus jedwedem Rechtsgrunde insbesondere wegen arglistiger Täuschung. Rein vorsorglich und hilfsweise sollten Sie den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung (fristlos und aus wichtigen Grund kündigen) und ganz hilfsweise ordentlich kündigen.
Wenn das allein nicht hilft, können Sie sich anwaltlich vertreten lassen, an die Bundesnetzagentur wenden oder an die Verbraucherzentrale bei Ihnen vor Ort.

Wir sollten jedenfalls spätestens dann so auf die eben geschilderte Art und Weise reagieren, wenn gerichtliche Schritte von dem Unternehmen eingeleitet werden sollten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 22. August 2022 | 12:42

Vielen lieben Dank!

Ich würde Sie nur noch gerne fragen ob der Brief, den ich verfasst habe der Form halber genügt also quasi aus juristischer Sicht richtig verfasst ist. Ich werde Ihn als email und nochmal als Einschreiben versenden.

hier ist er:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich widerrufe hiermit ausdrücklich meine telefonisch abgegebene Willenserklärung welche eventuell zu 2 Vertragsabschlüssen mit der Primastrom Gmbh als Energielieferant für Strom und Gas geführt hat.
Sie haben mich verbotener Weise zu Werbungszwecken telefonisch kontaktiert und haben mich glauben lassen, Sie wären von einem Tarifvergleichsportal mit dem mein verstorbener Vater schon zusammen gearbeitet hätte und Sie hätten nun einen günstigeren Strom- und auch noch einen günstigeren Gas-Anbieter gefunden und es wäre von Vorteil wenn Ich jetzt meinen Anbieter wechseln würde.
Sie haben unter Vortäuschung von falschen Tatsachen eine Willenserklärung von mir ergaunert. Auch ist der Energiepreis wohl bei Weitem nicht der Günstigste den man auf einem Vergleichsportal wie z.B. Check24 finden kann. Ich habe Ihnen naiver Weise vertraut, dass Sie mir hier die Wahrheit sagen würden und muss nun feststellen, dass Sie mich arglistig getäuscht haben.
Deshalb fechte ich hiermit aus jedwedem Rechtsgrunde jegliche abgegebene Willenserklärung zu einer Vertragsbeziehung mit Ihnen an.
Rein vorsorglich kündige Ich alle mit Ihnen eventuell zustande gekommenen Verträge außerordentlich mit sofortiger Wirkung wegen arglistiger Täuschung. Hilfsweise kündige ich hiermit auch ordentlich. Auch kündige ich hiermit alle Lastschriftmandate , welche ich Ihnen eventuell zugesagt habe.
Sofern ich das muss, werde Ich alle in meiner Macht stehenden Mittel aufbringen um unsere eventuelle Vertragsbeziehung so schnell wie irgend möglich aufzulösen.
Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet. Zudem werde ich mich an die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale wenden.

Hier sind die Nummern mit denen der Vorgang bei Ihnen registriert ist.

Meine Kundennummer für Gas: 785474577
Auftragsnummer für Gas: AFT-GAS-010576747

Meine Kundennummer für Strom: 7857445640
Auftragsnummer für Strom: AFT-STR-476756122

Sende Sie mir bitte umgehendst eine Bestätigung über die Löschung der beiden Aufträge beziehungsweise die Aufhebung der Verträge.
Ich hoffe sehr, dass Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind und ich somit keine weiteren juristischen Schritte benötige.

Mit allerfreundlichsten Grüssen


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. August 2022 | 16:20

Sehr geehrter Fragesteller,

ja, das passt soweit, wobei ich das Wort "ergaunert" durch das Wort "erschlichen" ersetzen würde.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

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