Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Vorbehaltlich einem etwaigen Ausschluss in den allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie von ihrem Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung Gebrauch machen. Dieses steht Ihnen zu, da Sie widersprochen haben. Sie brauchen sich dann nicht an eine ordentliche Kündigungsfrist halten.
Es ist gut vorstellbar, dass der Anbieter dann den Vertrag zu den bisherigen Konditionen fortsetzt. So direkt verlangen können Sie das aber nicht.
Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
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AGB des Providers:
7.5 Die Preise können durch den Anbieter zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen geändert werden. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit der Ankündigung auf die Frist und die Folgen des unterlassenen Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.
Der Provider muss demnach meinen Widerspruch und damit verbundenen außerordentlichen Kündigung zustimmen. Richtig?
Wenn Sie die Frist eingehalten haben, ja.