Amtsgericht Festsetzung von Unterhalt 2011
vom 16.4.2011
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Hallo Ich habe einen Antrag auf Festsetzung vom Unterhalt für meinen 6jährigen Sohn bekommen, welcher sich auf den Mindestunterhlt von 317 Euro beläuft. ... Ich bin mir jetzt natürlich nicht sicher, ob ich Einwand G erheben soll, da ich natürlich keine finanziellen mittel für den Unterhalt habe, oder den Unterhaltstitel akzeptieren soll, da er ja der Mindestunterhlt also Stufe 1 ist, denn sowieso jeder bezahlen müßte Lebe zur Zeit mit meiner 1jährigen Tochter und ihrer Mutter zusammen.