Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte.
Zunächst sollten Sie sich die Legitimation (Vollmacht) der Bank nachweisen lassen, insbesondere die wirksame Übertragung des Kreditvertrages (Abtretung) als auch die Sicherheiten, die auf dem Haus lasten.
Die Unterzeichnung der Abtretungserklärung (poder) sollten Sie unbedingt vermeiden. Denn so verlieren Sie jegliche Handlungsmöglichkeiten und Verhandlungsmacht. Sie sind dann der dt. Firma ausgeliefert.
Gleichwohl sollten Sie sich informieren, wie und zu welchem Preis das Haus zu veräußern wäre, um die Verbindlichkeiten zurückzuführen.
Die Ankündigung Ihr Unternehmen zu schließen erachte ich zunächst als eine Drohung deren Umsetzung sicherlich nicht so ohne weiteres durchsetzbar ist. Insoweit sollten Sie durch diese Drohung keine unüberlegten Schritte vornehmen.
Bevor Sie nun entscheidende Schritte für die Bewältigung der Verbindlichkeiten angehen, empfehle ich drigend einen Kollegen mit dem entsprechenden Schwerpunktgebiet zu beauftragen. Im Zuge dessen kann dann weiter erörtert werden, ob und welche Vermögenswerte übertragen werden und ob das Haus zu welchen Preis gegen einen Forderungsverzicht der dt. Gläubigerin verkauft wird.
Bevor Sie zum Gericht gehen, informieren Sie sich zuerst bei einem Rechtsanwalt vor Ort.
Dieser wird dann mit Ihnen die besten Handlungsalternativen durchgehen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit besten grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom