Gewährleistung gebrauchtes Kfz
vom 18.8.2009
20 €
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Bei einem BMW-Händler (Verkäufer) kaufte ich mir einen Gebrauchtwagen bei dem sich nach einigen Wochen diverse Mängel aufzeigten. ... Meine Frage, muss der Verkäufer die festgestellten Mängel beheben? Daten: - BMW 120i (E87) - Baujahr 04/2005 - Laufleistung bei Kauf 69.000 km - Kaufdatum 24.04.2009 - Reparatur vor Kauf: + Felge vorn rechts gewechselt, da diese stark beschädigt war + Lackschaden Beifahrertür behoben + Marderschaden mit Leistungsverlust behoben - festgestellte Mängel nach Kauf (welche durch Verkäufer nicht beseitigt werden): + ausgeschlagene Spurstange vorn rechts + laute Motorengeräusche + starkes klappern der Scheiben im geschlossenen Zustand Dankend verbleibe ich mit freundlichen Grüßen