Wertermittlung des Teppichbodens?
vom 18.1.2006
30 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Dieser enthält u. a. eine Standardklausel mit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter: „(1) Der Mieter hat auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen (2) Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere der Anstrich von Decken, Wänden, Holzteilen und Heizkörpern mit Heizrohren sowie das Tapezieren innerhalb der Mieträume. ... f) Vor welchen (weiteren) Forderungen bewahrt mich die getroffene individuelle Vereinbarung?