Abmahnung wg. Arbeitsverweigerung nach Gerichtsverfahren
vom 7.4.2006
45 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Am Ende des Jahres 2005 hab ich mich an das Gericht gewandt, weil mein Arbeitgeber sich weigerte mich in die mir zustehende Tarifgruppe einzugruppieren. ... Am 28.03.2006 bekamen ich und der Arbeitgeber das Gerichtsurteil, welches für mich sprach. Der Arbeitgeber ist verpflichtet mir ab dem 01.02.2005 die Vergütung nach Tarifgruppe IV zu bezahlen.