ich habe seit ca. einem Jahr einen Arbeitsvertrag mit meiner jetzigen Firma, vorher war ich einige Jahre lang vertraglich gesehen für ein Unternehmen der gleichen Firmengruppe tätig (faktisch habe ich vorher für beide Unternehmen gearbeitet, was sich auch belegen lässt).
In meinem jetzigen Vertrag findet sich kein Hinweis auf meine vorherige Tätigkeit im gleichen Unternehmensverbund. Allerdings steht im Aufhebungsvertrag zu meinem vorherigen Arbeitsvertrag folgender Passus: "Die Tätigkeit von Herrn M. wird innerhalb des Unternehmensverbundes (konkrete Bezeichnung) in der Firma X fortgesetzt mit folgender Aufgabe ... ."
Jetzt entsteht ein Problem, bei dem die Dauer der Betriebszugehörigkeit von Bedeutung ist. Kann ich davon ausgehen, dass meine Betriebszugehörigkeit im Streitfall vom Gericht so definiert wird, dass auch meine vorherige Tätigkeitszeiten berücksichtigt werden oder gilt hier nur das letzte Jahr, seit mein neuer Arbeitsvertrag gültig ist ?
sofern es sich beim jetzigen Arbeitgeber um die Firma X handelt, die im Aufhebungsvertrag genannt worden ist, ist die gesamte Betriebszugehörigkeit, also auch die vorherige Beschäftigungszeit, zu berücksichtigen.